RSV-PROPHYLAXE FÜR NEUGEBORENE

Chefärztin Miriam Rossa, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe

26.09.2024

RS-Viren lösen Atemwegserkrankungen aus, von denen vor allem Säuglinge betroffen sind – mit teils schwersten Krankheitsverläufen. Bundesweit stiegen die Infektionszahlen in den vergangenen Jahren stetig an und führten während der RSV-Saison 2023/2024 sogar zu Versorgungsengpässen in Kinderkliniken und Kinderarztpraxen. 

Das größte Risiko tragen Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison – ganz besonders in ihren ersten sechs Lebensmonaten. Daher sollen Säuglinge, die zwischen Oktober und März (RSV-Saison) geboren werden, nach Empfehlung der STIKO die RSV-Prophylaxe möglichst zeitnah nach der Geburt erhalten. Im besten Fall werden die Neugeborenen bei ihrer Entlassung aus der Geburtseinrichtung beziehungsweise bei der U2-Untersuchung (zwischen dem 3. und 10. Lebenstag) geimpft. Hierdurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte, Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe reduziert werden.

Seit 2023 steht Nirsevimab zur RSV-Prophylaxe zur Verfügung. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) ist Nirsevimab ein sehr wirksamer Impfstoff, der gut vor schweren Atemwegserkrankungen durch das RS-Virus schützt. Bei Säuglingen unter einem Jahr wird das Risiko einer schweren Erkrankung um circa 80 Prozent verringert. Sollte das Neugeborene trotz Impfung erkranken, fällt der Krankheitsverlauf deutlich milder aus.

Miriam Rossa, Chefärztin der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, und unsere Geschäftsführung sehen ebenfalls das Potenzial der Impfung. Sie wird daher allen Neugeborenen bzw. ihren Eltern ab Oktober im Marien-Hospital Euskirchen angeboten. Besonders wichtig: Die Entscheidung für oder gegen eine RSV-Prophylaxe obliegt den Eltern. Deshalb haben Frau Rossa und ihr Ärzteteam bereits mit der Aufklärung begonnen und raten werdenden Eltern: Setzen Sie sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinander.

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