Patienteninformation

zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in Krankenhäusern und Arztpraxen


DATENERHEBUNG ZUR DATENGESTÜTZTEN EINRICHTUNGSÜBERGREIFENDEN
QUALITÄTSSICHERUNG BEI GESETZLICH VERSICHERTEN PATIENTEN

Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen hat das Ziel, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland und die Patientensicherheit zu erhalten und zu verbessern. Durch die Veröffentlichung der ausgewerteten Daten sollen Patientinnen/ Patienten außerdem über die Qualität der Behandlung informiert werden. Alle Krankenhäuser und Arztpraxen sind gesetzlich zur Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätssicherung verpflichtet. Grundlage ist das 5. Buch des Sozialgesetzbuches SGB V.

Für die Qualitätssicherung bestimmter Behandlungen und Eingriffe werden zu mehreren Zeitpunkten Behandlungsdaten erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Hierbei werden strenge Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen eingehalten, die gewährleisten, dass bei der Datenverwendung keine Rückschlüsse auf Sie persönlich als Patientin/Patient gezogen werden können.

Der Gemeinsamer Bundesausschuss (GB-A) stellt Informationen über die Datenverarbeitung bei bestimmten Behandlungen und Eingriffen in Form von Merkblättern zur Verfügung.
 

Patienteninformation zur Datenerhebung GB-A