Abrechnung und Kosten

Wahlleistungen

Leistungen im Krankenhaus werden nach allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen unterschieden. Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung notwendig sind. Diese Leistungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit oder ohne privater Zusatzversicherung und bei den rein Privatversicherten von deren privaten Krankenversicherung erstattet.

Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen, die unsere Patienten gerne in Anspruch nehmen können. So gibt es die Möglichkeit eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung „Arzt“ (die persönliche Behandlung durch Chefärzte bzw. deren Stellvertreter) sowie eine Vereinbarung „Unterkunft“ (1-Bett-, 2-Bettzimmer und Suite) zu schließen. Über die Berechnung der gewünschten Wahlleistungen werden unsere Patienten ausführlich informiert.

Für die Kosten der Wahlleistung „Unterkunft“ und „Wahlarzt“ kommt entweder die private Krankenversicherung auf oder/und diese Leistungen werden Patienten privat in Rechnung gestellt.

Öffnungszeiten der zentralen Patientenaufnahme
Mo - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
Fr: 07:30 - 15:00 Uhr

Zahlung der Eigenbeteiligung
Mo - Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 15:00 Uhr

Eigenbeteiligung

Alle gesetzlich Krankenversicherte über 18 Jahre müssen 10 Euro Eigenbeteiligung pro Tag - einschließlich des Entlassungstages - für maximal 28 Tage pro Jahr leisten. Die Eigenbeteiligung können Sie am Entlassungstag in der Patientenaufnahme bzw. am Empfang in bar oder mit EC-Karte begleichen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Betrag per Überweisungsträger auf unser Konto zu überweisen. Sollten Sie von Zuzahlungen wie der Eigenbeteiligung von Ihrer Krankenkasse befreit sein, zeigen Sie bitte Ihre Befreiungskarte in der Patientenaufnahme vor. Die Krankenhäuser handeln somit lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse.

Die Zuzahlungspflicht entfällt bei:

  • Befreiung von den Zuzahlungen (hierzu legen Sie bitte den Befreiungsausweis in der Patientenaufnahme vor)
  • Erreichen des Maximalbetrages von 280,00 Euro (legen Sie hierfür bitte die Quittung in der Patientenaufnahme vor)
  • Patienten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Polizeibeamten, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
  • Bundeswehrangehörigen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
  • Wöchnerinnen bis zum 6. Tag des Aufenthaltes nach der Entbindung
  • Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung
  • Selbstzahlern und ausschließlich privat Versicherten
  • Teil-, vor- und nachstationäre Behandlung
  • ambulanter Behandlung oder ambulanten Operationen
  • Mitgliedern der Postbeamtenkrankenkasse A

Öffnungszeiten der zentralen Patientenaufnahme
Mo - Do: 07:30 - 16:30 Uhr
Fr: 07:30 - 15:00 Uhr

Zahlung der Eigenbeteiligung
Mo - Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 15:00 Uhr